Liebe Mitglieder,
der Vorstand hat beschlossen, die für das Jahr 2020 vorgesehene Mitgliederversammlung in das Jahr 2021 zu verschieben.
Warum ein (Infektions-) Risiko eingehen, wenn nichts Dringendes ansteht?
Zwar sieht unsere Satzung vor einmal im Jahr eine Mitgliederversammlung durchzuführen. Aber es gibt aus unserer Sicht einen wichtigen Grund, die Versammlung zu verschieben.
Durch die Änderung der Gesetzeslage, nach der es nicht zwingend erforderlich ist die in der Satzung festgelegten Amtszeiten und die dadurch notwendigen Neuwahlen durchzuführen, können wir dies ins Jahr 2021 verschieben. Die Funktionsträger der in 2020 wieder zu besetzenden Posten können bis zum 31.12.2021 im Amt bleiben.
Durch die bereits durchgeführte Kassenprüfung, bei der durch die Kassenprüfer eine ordnungsgemäße Kassenführung bescheinigt wurde, muss dieser Teil nicht zwingend in einer Mitgliederversammlung 2020 vorgetragen werden.
Obwohl der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen hat, Mitgliederversammlungen Online durchzuführen, haben wir uns gegen eine solche Durchführung entschlossen. Dagegen spricht die Anzahl der Onlineteilnehmer, für die sichergestellt sein muss, dass alle daran teilnehmen können und auch alle in der Lage sind, einer solche Versammlung zu folgen. Dies ist bei über 500 Mitgliedern für unseren Verein nicht leistbar. Ebenso ist der Aufwand für eine Präsenzveranstaltung mit den derzeitigen Hygieneregelungen nicht machbar. Der finanzielle und personelle Aufwand ist für beide Arten nicht gerechtfertigt.
Wir hoffen auf ihr Verständnis und wünschen Ihnen, dass sie gut durch diese außergewöhnliche Zeit kommen. Bleiben Sie gesund und schauen Sie sich unsere Angebote an, die wir mit genehmigten Hygienekonzepten anbieten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte jederzeit an uns.
Vielen Dank!
Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand des TV 1963 Überherrn e.V.